Nachfolgend finden Sie die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) der Tanzschule Schlieren. Klicken Sie auf den jeweiligen Abschnitt, um dessen Inhalt anzuzeigen.

Stand: Juli 2026

Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln sämtliche Vertragsverhältnisse zwischen der Tanzschule Schlieren und ihren Kundinnen und Kunden.

Mit der Anmeldung zu einem Kurs oder dem Abschluss eines Abonnements bestätigt die Kundin bzw. der Kunde, diese AGB gelesen zu haben und deren Inhalt vollständig zu akzeptieren.

Es gilt jeweils die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses veröffentlichte Version der AGB.

Anmeldung und Vertragsabschluss

Die Anmeldung erfolgt schriftlich, online oder über ein von der Tanzschule zur Verfügung gestelltes Anmeldeformular.

Der Vertrag kommt mit der schriftlichen oder elektronischen Anmeldebestätigung der Tanzschule Schlieren zustande.

Bei minderjährigen Teilnehmenden erfolgt die Anmeldung durch die Eltern oder die gesetzliche Vertretung.

Der gebuchte Kursplatz gilt erst nach erfolgter Anmeldebestätigung als verbindlich reserviert.

Probelektion

Die erste Probelektion ist kostenlos und unverbindlich.

Ab der zweiten besuchten Lektion wird eine Einzellektion gemäss der jeweils gültigen Preisliste verrechnet, sofern kein Abonnement abgeschlossen wird.

Die Tanzschule behält sich vor, Probelektionen bei ausgebuchten Kursen einzuschränken oder nur nach vorgängiger Anmeldung zu ermöglichen.

Kursangebot

Die Tanzschule Schlieren bietet Tanzunterricht für Kinder, Jugendliche und Erwachsene sowie Workshops, Events und weitere Bewegungsangebote an.

Änderungen des Stundenplans, der Lehrpersonen, der Unterrichtszeiten, der Kursräume oder des Unterrichtsortes bleiben vorbehalten und berechtigen grundsätzlich zu keiner Rückerstattung.

Die Tanzschule behält sich vor, Kurse zeitlich zu verschieben, zusammenzulegen oder bei ungenügender Teilnehmerzahl abzusagen.

Bereits bezahlte Kursgelder werden im Falle einer endgültigen Kursabsage anteilsmässig zurückerstattet oder nach Absprache gutgeschrieben.

Weitergehende Ansprüche, insbesondere Schadenersatzforderungen, sind ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.

Kann der Präsenzunterricht aufgrund höherer Gewalt, behördlicher Anordnungen oder anderer von der Tanzschule nicht zu vertretender Umstände nicht durchgeführt werden, ist die Tanzschule berechtigt, den Unterricht ganz oder teilweise als Onlineunterricht oder in einer gleichwertigen Form anzubieten.

Kinder bis 15 Jahre

Kinder bis zum vollendeten 15. Altersjahr besuchen die Kurse im Quartalsabonnement.

Ein Einstieg während eines laufenden Quartals ist jederzeit möglich.

Beim Einstieg während eines laufenden Quartals werden die bis Quartalsende besuchten Lektionen als Einzellektionen gemäss aktueller Preisliste verrechnet.

Ab Beginn des folgenden Quartals ist ein Quartalsabonnement abzuschliessen.

Der Kursplatz bleibt während der Laufzeit des Quartalsabonnements reserviert.

Erwachsene ab 16 Jahren

Erwachsene besuchen die Kurse im Quartals-, Semester- oder Jahresabonnement.

Die Gültigkeitsdauer richtet sich nach dem gewählten Abonnement sowie der jeweils gültigen Preisliste.

Der Kursplatz bleibt während der gesamten Laufzeit des gewählten Abonnements reserviert.

Nicht bezogene Lektionen verfallen nach Ablauf des jeweiligen Abonnements ersatzlos.

Eine Verlängerung oder Rückerstattung erfolgt nur in den ausdrücklich in diesen AGB geregelten Ausnahmefällen.

Preise, Rabatte und Zahlung

Es gelten ausschliesslich die jeweils veröffentlichten Preise der Tanzschule Schlieren.

Die jeweils gültige Preisliste ist Bestandteil dieser AGB.

Rechnungen sind innerhalb der auf der Rechnung angegebenen Zahlungsfrist vollständig zu begleichen.

Semester- und Jahresabonnemente enthalten bereits einen Preisvorteil gegenüber kürzeren Laufzeiten.

Zusätzliche Vergünstigungen wie Familien-, Geschwister-, Mehrkurs-, Studierenden- oder Aktionsrabatte können gemäss aktueller Preisliste oder speziellen Angeboten gewährt werden.

Rabatte sind grundsätzlich nicht kumulierbar. Es gilt jeweils der höchste anwendbare Rabatt, sofern nichts anderes ausdrücklich vereinbart wurde.

Die Zahlungspflicht besteht unabhängig davon, ob der Unterricht tatsächlich besucht wird.

Ein Fernbleiben vom Unterricht oder ein vorzeitiger Austritt berechtigen grundsätzlich weder zu einer Rückerstattung noch zu einer Reduktion des Kursgeldes.

Mahnwesen und Zahlungsverzug

Die erste Mahnung erfolgt kostenlos.

Bei ausbleibender Zahlung ist die Tanzschule berechtigt, Mahngebühren sowie gesetzliche Verzugszinsen zu erheben.

Bleibt die Zahlung trotz Mahnung aus, kann die Tanzschule ohne weitere Ankündigung rechtliche Schritte einleiten.

Bis zur vollständigen Begleichung sämtlicher offener Forderungen ist die Tanzschule berechtigt, die Teilnahme am Unterricht vorübergehend zu verweigern. Die Zahlungspflicht bleibt hiervon unberührt.

Kündigung

Quartals-, Semester- und Jahresabonnemente verlängern sich automatisch um die gleiche Laufzeit, sofern sie nicht fristgerecht gekündigt werden.

Die Kündigung muss schriftlich per E-Mail erfolgen und spätestens 30 Tage vor Ablauf des jeweiligen Abonnements bei der Tanzschule eingehen.

Kündigungen per WhatsApp, SMS oder mündliche Mitteilungen sind nicht gültig.

Bei verspäteter Kündigung verlängert sich das Abonnement automatisch um die ursprünglich vereinbarte Laufzeit.

Ein vorzeitiger Austritt berechtigt grundsätzlich nicht zur Rückerstattung bereits bezahlter Kursgelder.

Ausnahmen können ausschliesslich bei längerer Krankheit, Unfall oder Schwangerschaft mit entsprechendem ärztlichem Zeugnis nach Ermessen der Tanzschule gewährt werden.

Das Nichtbezahlen einer Rechnung gilt ausdrücklich nicht als Kündigung.

Absenzen und Nachhollektionen

Abmeldungen erfolgen über die jeweilige WhatsApp-Gruppe oder auf einem anderen von der Tanzschule bekanntgegebenen Kommunikationsweg.

Versäumte Lektionen können nach vorgängiger Absprache und innerhalb der Laufzeit des entsprechenden Abonnements in einem gleichwertigen Kurs nachgeholt werden, sofern freie Plätze vorhanden sind.

Ein Anspruch auf bestimmte Nachholtermine besteht nicht.

Nicht bezogene Nachhollektionen verfallen nach Ablauf des jeweiligen Abonnements ersatzlos.

Bei längerer Krankheit, Unfall oder Schwangerschaft kann die Tanzschule nach Vorlage eines ärztlichen Zeugnisses das Abonnement nach eigenem Ermessen pausieren oder entsprechend verlängern.

Andere Gründe wie Ferien, berufliche Verpflichtungen, private Termine oder schulische Anlässe berechtigen grundsätzlich nicht zu einer Verlängerung oder Rückerstattung des Abonnements.

Feiertage und Ferien

Während der offiziellen Schulferien des Kantons Zürich sowie an gesetzlichen Feiertagen findet grundsätzlich kein regulärer Unterricht statt.

Diese unterrichtsfreien Zeiten sind bereits in der Preisgestaltung berücksichtigt und berechtigen weder zu einer Preisreduktion noch zu einer Rückerstattung.

Zusätzliche Schliessungstage werden frühzeitig bekanntgegeben.

Kursausfälle

Fällt eine Lehrperson infolge Krankheit, Unfall oder anderer unvorhersehbarer Umstände aus, ist die Tanzschule berechtigt, eine Stellvertretung einzusetzen.

Kann eine Lektion nicht durchgeführt werden, bemüht sich die Tanzschule um eine Ersatzlektion oder bietet nach Möglichkeit Onlineunterricht an.

Kann ein Kurs aufgrund höherer Gewalt, behördlicher Anordnungen, technischer Probleme oder anderer nicht von der Tanzschule zu vertretender Ereignisse nicht wie geplant stattfinden, besteht kein Anspruch auf Barauszahlung.

Die Tanzschule ist berechtigt, Unterricht zeitlich zu verschieben, zusammenzulegen oder in geeigneter Form nachzuholen.

Weitergehende Ansprüche der Teilnehmenden, insbesondere Schadenersatzforderungen, sind ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.

Kurswechsel

Kurswechsel sind nach vorgängiger Absprache und bei verfügbaren Plätzen jederzeit möglich.

Ein Anspruch auf einen Kurswechsel besteht nicht.

Die Tanzschule entscheidet unter Berücksichtigung des Ausbildungsstandes, des Alters sowie der freien Kursplätze über einen Wechsel.

Allenfalls entstehende Preisunterschiede werden entsprechend nachbelastet oder gutgeschrieben.

Verhalten und Hausordnung

Ein respektvoller und wertschätzender Umgang zwischen allen Teilnehmenden, Lehrpersonen sowie Mitarbeitenden der Tanzschule wird vorausgesetzt.

Den Weisungen der Lehrpersonen und der Schulleitung ist jederzeit Folge zu leisten.

Die Teilnehmenden verpflichten sich, die Räumlichkeiten sowie das Inventar sorgfältig zu behandeln.

Für den Unterricht sind geeignete Tanzkleidung sowie saubere Hallenschuhe zu tragen.

Das Fotografieren, Filmen oder Aufzeichnen anderer Personen während des Unterrichts oder in den Räumlichkeiten der Tanzschule ist ohne deren ausdrückliche Zustimmung untersagt.

Die Tanzschule behält sich vor, bei wiederholten oder schwerwiegenden Verstössen gegen die Hausordnung angemessene Massnahmen bis hin zum Ausschluss vom Unterricht oder einem Hausverbot zu ergreifen.

Ausschluss vom Unterricht

Die Tanzschule Schlieren behält sich das Recht vor, Teilnehmende bei wiederholten oder schwerwiegenden Verstössen gegen diese AGB, die Hausordnung oder die Weisungen der Lehrpersonen vom Unterricht auszuschliessen.

Ein Ausschluss kann insbesondere erfolgen bei:

  • wiederholter Nichtbezahlung von Rechnungen
  • respektlosem oder beleidigendem Verhalten
  • Belästigung oder Diskriminierung anderer Personen
  • mutwilliger Beschädigung von Einrichtungen oder Material
  • wiederholter Störung des Unterrichts
  • Gewaltandrohung oder Gewaltanwendung
  • sonstigem Verhalten, welches den Unterricht oder den Betrieb erheblich beeinträchtigt

In schwerwiegenden Fällen kann zusätzlich ein Hausverbot ausgesprochen werden.

Bereits bezahlte Kursgelder oder Abonnementsgebühren werden in diesen Fällen weder vollständig noch anteilsmässig zurückerstattet.

Gesundheit, Versicherung und Haftung

Die Teilnehmenden sind verpflichtet, gesundheitliche Einschränkungen, Verletzungen oder Erkrankungen, welche den Unterricht beeinflussen können, der Tanzschule vor Kursbeginn mitzuteilen.

Personen mit ansteckenden Krankheiten oder entsprechenden Krankheitssymptomen dürfen bis zur vollständigen Genesung nicht am Unterricht teilnehmen.

Die Teilnahme am Unterricht erfolgt auf eigene Verantwortung.

Für Kinder tragen die Eltern beziehungsweise die gesetzliche Vertretung die Verantwortung.

Eine ausreichende Unfall-, Kranken- und Haftpflichtversicherung ist Sache der Teilnehmenden beziehungsweise ihrer gesetzlichen Vertretung.

Die Tanzschule Schlieren haftet ausschliesslich für Schäden, die vorsätzlich oder grobfahrlässig verursacht wurden, soweit eine Haftung gesetzlich nicht zwingend vorgeschrieben ist.

Für einfache Fahrlässigkeit wird die Haftung, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen.

Für Diebstahl, Verlust oder Beschädigung von Kleidung, Wertgegenständen, Mobiltelefonen, Schmuck oder anderen persönlichen Gegenständen übernimmt die Tanzschule keine Haftung.

Für Schäden, welche Teilnehmende vorsätzlich oder fahrlässig an Räumlichkeiten, Einrichtungen oder Material verursachen, haften diese beziehungsweise deren gesetzliche Vertretung nach den gesetzlichen Bestimmungen.

Datenschutz

Die Tanzschule Schlieren bearbeitet Personendaten ausschliesslich im Rahmen der geltenden schweizerischen Datenschutzgesetzgebung.

Die erhobenen Daten dienen ausschliesslich:

  • der Vertragsabwicklung
  • der Kursorganisation
  • der Rechnungsstellung
  • der Kommunikation mit den Teilnehmenden beziehungsweise deren gesetzlichen Vertretungen
  • sowie gesetzlich vorgeschriebenen Meldungen

Eine Weitergabe personenbezogener Daten an Dritte erfolgt ausschliesslich, soweit dies gesetzlich vorgeschrieben oder für die Vertragsabwicklung erforderlich ist.

Die Daten werden vertraulich behandelt und vor unbefugtem Zugriff geschützt.

Foto- und Videoaufnahmen

Während des Unterrichts, bei Aufführungen, Workshops, Wettkämpfen oder anderen Veranstaltungen können durch die Tanzschule Foto- und Videoaufnahmen erstellt werden.

Diese Aufnahmen dürfen für folgende Zwecke verwendet werden:

  • Website der Tanzschule
  • Social-Media-Kanäle
  • Printmedien
  • Werbematerial
  • Berichterstattung über Veranstaltungen

Teilnehmende beziehungsweise deren gesetzliche Vertretung können der Verwendung ihrer Aufnahmen jederzeit schriftlich widersprechen.

Bereits veröffentlichte Drucksachen oder Beiträge können hiervon ausgenommen sein.

Private Foto-, Video- oder Tonaufnahmen anderer Personen sind nur mit deren ausdrücklicher Zustimmung zulässig.

Änderungen der AGB und des Angebots

Die Tanzschule Schlieren behält sich das Recht vor, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen, Preise, Kursangebote, Stundenpläne sowie weitere organisatorische Regelungen jederzeit anzupassen.

Für bestehende Vertragsverhältnisse gilt grundsätzlich die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültige Version der AGB, sofern gesetzliche Bestimmungen oder zwingende Gründe keine Anpassung erfordern.

Die jeweils aktuelle Version wird auf der Website der Tanzschule veröffentlicht.

Salvatorische Klausel

Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam, undurchführbar oder lückenhaft sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.

Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung gilt eine Regelung als vereinbart, welche dem wirtschaftlichen Zweck der ursprünglichen Bestimmung rechtlich möglichst nahekommt.

Dasselbe gilt für allfällige Regelungslücken.

Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Es gilt ausschliesslich schweizerisches Recht.

Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis ist, soweit gesetzlich zulässig, Schlieren (ZH).

Zwingende gesetzliche Gerichtsstände bleiben vorbehalten.

Tanzschule Schlieren
Zürcherstrasse 6
8952 Schlieren

Stand: Juli 2026