Tanzschule Schlieren

Zürcherstrasse 6, 8952 Schlieren
Stand: September 2026

1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Kurse, Abonnemente, Einzellektionen, Workshops, Spezialangebote und sonstigen Dienstleistungen der Tanzschule Schlieren.

Mit der Anmeldung zu einem Kurs oder Angebot der Tanzschule Schlieren werden diese AGB anerkannt.

Es gelten ausschliesslich die jeweils veröffentlichten Preise, Angebote und Bedingungen der Tanzschule Schlieren. Die jeweils aktuelle Preisliste ist Bestandteil dieser AGB.

2. Anmeldung und Vertragsabschluss

Die Anmeldung zu einem Kurs oder Abonnement kann über die von der Tanzschule Schlieren vorgesehenen Anmeldewege erfolgen.

Mit der Anmeldung entsteht eine verbindliche Teilnahmevereinbarung zwischen der teilnehmenden Person beziehungsweise deren gesetzlicher Vertretung und der Tanzschule Schlieren.

Bei minderjährigen Teilnehmerinnen und Teilnehmern erfolgt die Anmeldung durch die erziehungsberechtigte Person.

Ein Anspruch auf Aufnahme in einen bestimmten Kurs oder auf einen bestimmten Kursplatz besteht nicht.

Die Tanzschule Schlieren kann Anmeldungen insbesondere aufgrund beschränkter Kursplätze, Alter, Niveau oder organisatorischer Gründe ablehnen.

3. Probelektion

Eine Probelektion kann, sofern vom jeweiligen Kurs angeboten, gemäss den dafür geltenden Bedingungen gebucht werden.

Die Probelektion wird als Einzellektion verrechnet.

Wird nach der Probelektion ein Abonnement abgeschlossen, kann die bereits absolvierte Probelektion gemäss der jeweils gültigen Preisliste beziehungsweise der vereinbarten Abo-Regelung angerechnet werden.

Die Teilnahme an einer Probelektion begründet keinen Anspruch auf einen dauerhaften Kursplatz.

4. Kursangebot und Kursorganisation

Das aktuelle Kursangebot, die Kurszeiten, Kursdauer und Preise werden von der Tanzschule Schlieren veröffentlicht und können angepasst werden.

Die Tanzschule Schlieren ist berechtigt, Kurse aufgrund organisatorischer Gründe, zu geringer Teilnehmerzahl, Änderungen im Stundenplan oder anderer sachlicher Gründe anzupassen, zu verschieben oder einzustellen.

Bei Änderungen wird nach Möglichkeit frühzeitig informiert.

Ein Anspruch auf eine bestimmte Lehrperson, einen bestimmten Wochentag oder eine bestimmte Kurszeit besteht nicht, sofern dies nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.

5. Abonnemente für Kinder und Jugendliche bis 15 Jahre

Kinder und Jugendliche bis und mit 15 Jahren können je nach Angebot Einzellektionen, Quartals-, Semester- oder Jahresabonnemente buchen.

Massgebend sind die jeweils auf der aktuellen Preisliste aufgeführten Angebote, Preise und Laufzeiten.

Die Abonnemente berechtigen zur Teilnahme am gebuchten Kurs beziehungsweise an den gebuchten Kursen während der jeweiligen Laufzeit.

Die jeweils geltenden Mehrkursvergünstigungen richten sich nach der aktuellen Preisliste.

6. Abonnemente für Erwachsene ab 16 Jahren

Erwachsene ab 16 Jahren können je nach Angebot Einzellektionen sowie Quartals-, Semester- oder Jahresabonnemente buchen.

Massgebend sind die jeweils auf der aktuellen Preisliste aufgeführten Angebote, Preise und Laufzeiten.

Semester- und Jahresabonnemente enthalten bereits einen Preisvorteil gegenüber kürzeren Laufzeiten.

Einzellektionen begründen keinen Anspruch auf einen festen Kursplatz.

7. Preise, Rabatte und Zahlungen

Es gelten ausschliesslich die jeweils veröffentlichten Preise der Tanzschule Schlieren. Die aktuell gültige Preisliste ist Bestandteil dieser AGB.

Die Tanzschule Schlieren bietet je nach Kurs und Altersgruppe Einzellektionen sowie Quartals-, Semester- und Jahresabonnemente an. Massgebend sind die jeweils auf der aktuellen Preisliste aufgeführten Angebote, Preise und Laufzeiten.

Semester- und Jahresabonnemente enthalten bereits einen Preisvorteil gegenüber kürzeren Laufzeiten.

Auf Einzellektionen werden keine Rabatte oder Mehrkursvergünstigungen gewährt. Einzellektionen begründen zudem keinen Anspruch auf einen festen Kursplatz.

Vergünstigungen für den gleichzeitigen Besuch mehrerer regulärer Kurse werden ausschliesslich auf Abonnemente gewährt und richten sich nach der jeweils gültigen Preisliste.

Der Mehrkursrabatt wird jeweils auf das preisgünstigere Abonnement angewendet. Bei drei oder mehr gleichzeitig gebuchten Abonnementen wird der Mehrkursrabatt auf alle Abonnemente ausser dem teuersten angewendet.

Einzellektionen sowie Crew-Pauschalen werden bei der Berechnung des Mehrkursrabatts nicht berücksichtigt.

Weitere Vergünstigungen oder Aktionsrabatte können gemäss aktueller Preisliste oder im Rahmen spezieller Angebote gewährt werden. Rabatte und Vergünstigungen sind grundsätzlich nicht kumulierbar. Sofern nicht ausdrücklich anders angegeben oder vereinbart, gilt jeweils der höchste anwendbare Rabatt.

Crew-Pauschalen und Rabatte

Crew-Pauschalen stellen ein eigenständiges Förder- und Performanceangebot dar und sind von sämtlichen Rabatten und Vergünstigungen ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für Studenten-, Lernenden- und Mehrkursrabatte.

Wer zusätzlich zur Crew weitere reguläre Kurse der Tanzschule Schlieren besucht, kann für diese Kurse die jeweils geltenden Mehrkursvergünstigungen gemäss aktueller Preisliste in Anspruch nehmen. Die Crew-Pauschale selbst wird bei der Berechnung von Rabatten nicht berücksichtigt und bleibt unverändert.

8. Rechnungsstellung und Zahlung

Rechnungen sind innerhalb der auf der jeweiligen Rechnung angegebenen Zahlungsfrist vollständig zu begleichen.

Die Zahlungspflicht besteht unabhängig davon, ob der gebuchte Unterricht tatsächlich besucht wird.

Ein Fernbleiben vom Unterricht oder ein vorzeitiger Austritt berechtigen grundsätzlich weder zu einer Rückerstattung noch zu einer Reduktion des Kursgeldes.

Die Rechnungsstellung für ein neues Quartal erfolgt regulär zu Beginn des jeweiligen Quartals. Noch offene Nachholmöglichkeiten aus dem vorherigen Quartal haben keinen Einfluss auf die Rechnungsstellung, die Zahlungspflicht oder die Laufzeit des neuen Abonnements.

9. Mahnwesen und Zahlungsverzug

Bei nicht fristgerechter Zahlung kann die Tanzschule Schlieren eine Zahlungserinnerung beziehungsweise Mahnung versenden und angemessene Mahngebühren erheben, soweit diese vorgängig kommuniziert wurden oder gesetzlich zulässig sind.

Bei längerem Zahlungsverzug kann die Tanzschule Schlieren die weitere Teilnahme am Unterricht bis zur vollständigen Begleichung der offenen Forderungen verweigern.

Die Zahlungspflicht bleibt auch während einer vorübergehenden Sperrung aufgrund von Zahlungsverzug bestehen.

Offene Forderungen können zur Durchsetzung an ein Inkassounternehmen oder an eine zuständige Stelle weitergegeben werden.

10. Kündigung und Vertragsbeendigung

Die Kündigung eines Abonnements muss mindestens 30 Tage im Voraus erfolgen.

Massgebend für die Kündigung ist der Eingang der Kündigung bei der Tanzschule Schlieren.

Sofern keine abweichende Vereinbarung besteht, erfolgt die Vertragsbeendigung auf das Ende der jeweils vereinbarten Laufzeit beziehungsweise gemäss den für das betreffende Abonnement geltenden Kündigungsbedingungen.

Eine Kündigung entbindet nicht von bereits entstandenen Zahlungspflichten.

Bei einem vorzeitigen Austritt besteht grundsätzlich kein Anspruch auf Rückerstattung bereits bezahlter Kursgelder.

11. Absenzen und Nachhollektionen

Abmeldungen für versäumte Lektionen müssen mindestens 24 Stunden vor Beginn der jeweiligen Lektion über die jeweilige WhatsApp-Gruppe oder über einen anderen von der Tanzschule Schlieren bekanntgegebenen Kommunikationsweg erfolgen.

Bei fristgerechter Abmeldung kann grundsätzlich jede während der Abolaufzeit versäumte Abo-Lektion unabhängig vom Grund der Absenz einmal nachgeholt werden. Eine versäumte Lektion entspricht einer Nachholmöglichkeit.

Bei einer Abmeldung weniger als 24 Stunden vor Lektionsbeginn oder bei unangekündigtem Fernbleiben besteht grundsätzlich kein Anspruch auf eine Nachholmöglichkeit. Die betreffende Lektion gilt in diesem Fall als bezogen.

Die Nachhollektion muss vorgängig mit der Tanzschule Schlieren beziehungsweise der zuständigen Lehrperson abgesprochen werden. Ein unangemeldeter Besuch einer anderen Lektion gilt nicht automatisch als Nachhollektion.

Eine Nachhollektion kann grundsätzlich in jeder regulären und für Nachhollektionen freigegebenen Lektion der Tanzschule Schlieren besucht werden, unabhängig von Tanzstil oder Lektionsdauer.

Voraussetzung ist, dass im gewünschten Kurs ein freier Platz vorhanden ist und die Teilnahme hinsichtlich Alter und Niveau geeignet ist.

Crewtrainings, Förderklassen, Workshops, Projekte, Privatlektionen sowie weitere Spezialangebote können von der Nachholmöglichkeit ausgeschlossen werden.

Es besteht kein Anspruch auf einen bestimmten Kurs, Wochentag, eine bestimmte Lehrperson oder einen bestimmten Nachholtermin.

12. Frist für Nachhollektionen

Nachholmöglichkeiten können während des laufenden Quartals sowie bis maximal vier Wochen nach Ende desjenigen Quartals genutzt werden, in welchem die ursprüngliche Lektion versäumt wurde.

Beispiel: Eine im Quartal Januar bis März versäumte Lektion kann während dieses Quartals oder spätestens innerhalb der ersten vier Wochen nach Quartalsende nachgeholt werden.

Diese Regelung gilt ebenfalls für Semester- und Jahresabonnemente. Massgebend für die Nachholfrist ist immer das Quartal, in welchem die jeweilige Lektion versäumt wurde.

Nach Ablauf der vierwöchigen Nachholfrist verfallen nicht genutzte Nachholmöglichkeiten ersatzlos. Eine Auszahlung, Gutschrift oder Übertragung auf einen späteren Zeitraum ist ausgeschlossen.

Kann innerhalb der vorgesehenen Nachholfrist aufgrund von Kursauslastung, Alter, Niveau, Stundenplan oder anderen organisatorischen Gründen keine geeignete Nachholmöglichkeit gefunden werden, entsteht daraus kein Anspruch auf Verlängerung des Abonnements, Gutschrift, Auszahlung oder Rückerstattung.

Die Nachholfrist verlängert weder die Laufzeit des bestehenden Abonnements noch verschiebt sie den Beginn des folgenden Abonnements. Die Rechnung für das folgende Quartal wird unabhängig von noch offenen Nachholmöglichkeiten regulär gestellt.

Die Nachholmöglichkeit gilt ausschliesslich für Lektionen, die im Rahmen eines Abonnements gebucht wurden. Für Einzellektionen besteht keine Nachholmöglichkeit.

13. Längere Abwesenheiten

Bei längerer, ärztlich bestätigter Trainingsunfähigkeit infolge von Krankheit, Unfall oder Schwangerschaft kann die Tanzschule Schlieren im Einzelfall eine zusätzliche Lösung gewähren, insbesondere eine Pausierung oder Verlängerung des Abonnements.

Voraussetzung ist die Vorlage eines ärztlichen Zeugnisses.

Ein automatischer Anspruch auf eine bestimmte Lösung, Rückerstattung oder Gutschrift besteht nicht.

14. Feiertage und Ferien

Gesetzliche Feiertage sowie die von der Tanzschule Schlieren kommunizierten Ferienzeiten werden bei der Planung der Kurse berücksichtigt.

Für reguläre Abonnemente besteht aufgrund von Ferien oder Feiertagen grundsätzlich kein Anspruch auf eine Rückerstattung oder Reduktion des Kursgeldes, sofern der Kurs beziehungsweise das Abonnement entsprechend geplant und kommuniziert wurde.

Für versäumte Lektionen gelten die Bestimmungen über Absenzen und Nachhollektionen gemäss diesen AGB.

Eine Nachholmöglichkeit aufgrund von Ferien besteht nur im Rahmen der für das jeweilige Abonnement geltenden Nachholregelung.

15. Kursausfälle

Kann eine Lektion aufgrund von Krankheit einer Lehrperson, höherer Gewalt, technischen oder organisatorischen Gründen oder aus anderen Gründen, die die Tanzschule Schlieren nicht zu vertreten hat, nicht stattfinden, wird nach Möglichkeit eine Ersatzlösung angeboten.

Eine Ersatzlektion kann verschoben, durch eine andere Lehrperson durchgeführt oder nach Möglichkeit zu einem anderen Zeitpunkt angeboten werden.

Ein Anspruch auf eine bestimmte Ersatzlektion, Lehrperson oder einen bestimmten Termin besteht nicht.

Sollte eine Ersatzlösung nicht möglich sein, entscheidet die Tanzschule Schlieren über eine angemessene Lösung.

16. Kurswechsel

Dauerhafte Kurswechsel sind nach vorgängiger Absprache und bei verfügbaren Kursplätzen grundsätzlich möglich.

Ein dauerhafter Kurswechsel erfolgt grundsätzlich auf Beginn eines neuen Quartals.

Ein Wechsel während eines laufenden Quartals ist nur nach vorgängiger Absprache und mit Zustimmung der Tanzschule Schlieren möglich.

Die Tanzschule Schlieren entscheidet unter Berücksichtigung des Alters, des Ausbildungsstandes beziehungsweise Niveaus sowie der verfügbaren Kursplätze über einen Kurswechsel.

Ein Anspruch auf einen Kurswechsel, einen bestimmten Kurs oder einen bestimmten Kursplatz besteht nicht.

Entstehen aufgrund eines bewilligten Kurswechsels Preisunterschiede, können diese entsprechend nachbelastet oder gutgeschrieben werden.

Eine einzelne Nachhollektion in einem anderen Kurs gilt ausdrücklich nicht als Kurswechsel und begründet insbesondere keinen Anspruch auf einen dauerhaften Platz in diesem Kurs.

17. Verhalten und Hausordnung

Alle Teilnehmerinnen und Teilnehmer sind verpflichtet, sich gegenüber Lehrpersonen, Mitarbeitenden und anderen Teilnehmerinnen und Teilnehmern respektvoll zu verhalten.

Die Anweisungen der Lehrpersonen und der Tanzschule Schlieren sind zu befolgen.

Die Räumlichkeiten, Einrichtungen und das Eigentum der Tanzschule Schlieren sind sorgfältig zu behandeln.

Mutwillige oder grobfahrlässige Beschädigungen können der verursachenden Person beziehungsweise deren gesetzlicher Vertretung in Rechnung gestellt werden.

Die Teilnahme am Unterricht unter Alkohol- oder Drogeneinfluss ist nicht gestattet.

18. Ausschluss

Die Tanzschule Schlieren kann Personen bei schwerwiegenden oder wiederholten Verstössen gegen diese AGB, die Hausordnung oder Anweisungen der Lehrpersonen vom Unterricht ausschliessen.

Dies gilt insbesondere bei wiederholtem respektlosem Verhalten, Belästigung, Gewalt, mutwilliger Sachbeschädigung oder erheblicher Störung des Unterrichtsbetriebs.

Bei einem Ausschluss aufgrund eines Fehlverhaltens besteht grundsätzlich kein Anspruch auf Rückerstattung bereits bezahlter Kursgelder.

19. Gesundheit, Versicherung und Haftung

Die Teilnahme am Tanzunterricht erfolgt grundsätzlich auf eigene Verantwortung.

Teilnehmerinnen und Teilnehmer beziehungsweise deren gesetzliche Vertretung sind dafür verantwortlich, die Tanzschule Schlieren über gesundheitliche Einschränkungen zu informieren, soweit diese für die sichere Teilnahme am Unterricht relevant sind.

Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer müssen selbst über einen ausreichenden Versicherungsschutz verfügen, insbesondere über eine Kranken- und Unfallversicherung.

Die Tanzschule Schlieren haftet im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen.

Für Schäden, die durch eigenes schuldhaftes Verhalten der Teilnehmerin oder des Teilnehmers verursacht werden, kann die betreffende Person beziehungsweise deren gesetzliche Vertretung haftbar gemacht werden.

Für mitgebrachte persönliche Gegenstände übernimmt die Tanzschule Schlieren keine Haftung.

20. Datenschutz

Die Tanzschule Schlieren bearbeitet personenbezogene Daten, soweit dies für die Anmeldung, Organisation, Durchführung und Abrechnung des Unterrichts sowie für die Kommunikation mit Teilnehmerinnen und Teilnehmern beziehungsweise deren gesetzlichen Vertretungen erforderlich ist.

Personendaten werden vertraulich behandelt und nur im Rahmen der geltenden gesetzlichen Bestimmungen bearbeitet.

Daten können insbesondere für Kursorganisation, Rechnungsstellung, Kommunikation, Teilnehmerverwaltung und administrative Zwecke verwendet werden.

Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nur, soweit dies für die Erbringung der Dienstleistung erforderlich ist, gesetzlich vorgeschrieben ist oder eine entsprechende Einwilligung vorliegt.

21. Foto- und Videoaufnahmen

Im Rahmen von Kursen, Veranstaltungen, Auftritten oder anderen Aktivitäten der Tanzschule Schlieren können Foto- und Videoaufnahmen entstehen.

Eine Veröffentlichung von Aufnahmen, auf denen Personen erkennbar sind, erfolgt nur im Rahmen der dafür geltenden Einwilligungen beziehungsweise der gesetzlichen Bestimmungen.

Bei minderjährigen Teilnehmerinnen und Teilnehmern gelten die entsprechenden Einwilligungen der gesetzlichen Vertretung.

Wer nicht auf entsprechenden Aufnahmen erscheinen möchte, kann dies der Tanzschule Schlieren mitteilen.

22. Änderungen der AGB

Die Tanzschule Schlieren kann diese AGB bei Bedarf anpassen, insbesondere aufgrund organisatorischer, wirtschaftlicher oder gesetzlicher Änderungen.

Für bestehende Vertragsverhältnisse gelten grundsätzlich die bei Vertragsabschluss vereinbarten Bedingungen, soweit eine Änderung nicht aufgrund zwingender gesetzlicher Vorschriften oder aus sachlichen Gründen erforderlich ist.

Die jeweils aktuelle Version der AGB wird auf der Website der Tanzschule Schlieren veröffentlicht.

23. Salvatorische Klausel

Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder undurchsetzbar sein oder werden, bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt.

Die unwirksame oder undurchsetzbare Bestimmung wird durch eine Regelung ersetzt, die dem wirtschaftlichen und rechtlichen Zweck der ursprünglichen Bestimmung möglichst nahekommt.

24. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Auf das Vertragsverhältnis zwischen der Tanzschule Schlieren und den Teilnehmerinnen und Teilnehmern beziehungsweise deren gesetzlichen Vertretungen ist Schweizer Recht anwendbar.

Soweit gesetzlich zulässig, ist der Gerichtsstand am Sitz der Tanzschule Schlieren.

Zwingende gesetzliche Gerichtsstände bleiben vorbehalten.


Tanzschule Schlieren
Zürcherstrasse 6
8952 Schlieren

Stand: September 2026